Kostenübernahme Logopädie

Erfahren Sie, wer die Kosten trägt und wie Sie eine Verordnung für logopädische Behandlungen erhalten.

Informationen zur Kostenübernahme für logopädische Behandlungen durch Krankenkassen.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Wenn eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: keine Zuzahlung

  • Erwachsene: zahlen 10 % Eigenanteil + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung

  • Befreiungsausweis vorhanden? → Bitte bei Anmeldung vorlegen

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif unterschiedlich. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt.

Wie bekomme ich eine logopädische Therapie?

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO usw.).

  2. Der Arzt prüft, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist.

  3. Bei Bedarf erhalten Sie:

    • als gesetzlich Versicherte*r: Heilmittelverordnung (Formblatt 13)

    • als Privatpatient*in: Privatrezept

Welche Ärzte dürfen Logopädie verordnen?

  • Kinderärzt:innen

  • HNO-Ärzt:innen

  • Allgemeinmediziner:innen / Internist:innen

  • Phoniater

  • Neurolog:innen

  • Kieferorthopäd:innen

  • Zahnärzt:innen

Behandlungsdauer und Umfang

Der Arzt legt fest:

  • Therapieanzahl (z. B. 10 Einheiten à 45 Minuten)

  • Frequenz (z. B. 1–2 Mal pro Woche)

  • Gesamtdauer der Maßnahme

Nach Abschluss jeder Verordnung erstellt die Therapeutin einen Bericht für den Arzt. Dieser entscheidet dann über eine eventuelle Folgeverordnung.

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Kostenübernahme

Informationen zur Kostenübernahme für logopädische Behandlungen finden Sie hier.