Kostenübernahme Logopädie
Erfahren Sie, wer die Kosten trägt und wie Sie eine Verordnung für logopädische Behandlungen erhalten.
Informationen zur Kostenübernahme für logopädische Behandlungen durch Krankenkassen.
Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?
Wenn eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: keine Zuzahlung
Erwachsene: zahlen 10 % Eigenanteil + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
Befreiungsausweis vorhanden? → Bitte bei Anmeldung vorlegen
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif unterschiedlich. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt.
Wie bekomme ich eine logopädische Therapie?
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO usw.).
Der Arzt prüft, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist.
Bei Bedarf erhalten Sie:
als gesetzlich Versicherte*r: Heilmittelverordnung (Formblatt 13)
als Privatpatient*in: Privatrezept
Welche Ärzte dürfen Logopädie verordnen?
Kinderärzt:innen
HNO-Ärzt:innen
Allgemeinmediziner:innen / Internist:innen
Phoniater
Neurolog:innen
Kieferorthopäd:innen
Zahnärzt:innen
Behandlungsdauer und Umfang
Der Arzt legt fest:
Therapieanzahl (z. B. 10 Einheiten à 45 Minuten)
Frequenz (z. B. 1–2 Mal pro Woche)
Gesamtdauer der Maßnahme
Nach Abschluss jeder Verordnung erstellt die Therapeutin einen Bericht für den Arzt. Dieser entscheidet dann über eine eventuelle Folgeverordnung.

Kostenübernahme
Informationen zur Kostenübernahme für logopädische Behandlungen finden Sie hier.
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